AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher:innen (Fassung vom Mai 2026)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen zwischen ARAKNE, und Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Sie gelten insbesondere für Bestellungen über den Webshop, per E-Mail, über Social Media, über sonstige elektronische Kommunikationsmittel sowie für individuelle Anfragen zu Made-to-Order-Produkten, Custom Pieces, Maßanfertigungen, limitierten Designs, Statement-Pieces und sonstigen von ARAKNE angebotenen Produkten.
Verbraucher:in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ARAKNE ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Vertragserfüllungshandlungen durch ARAKNE gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen.
Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung abrufbaren Fassung. ARAKNE ist berechtigt, diese AGB für künftige Bestellungen anzupassen. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die jeweils bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung.
2. Vertragsgegenstand
ARAKNE ist ein Mode- und Designlabel mit Sitz in Wien. Angeboten werden insbesondere handgefertigte Kleidungsstücke, künstlerische Einzelstücke, limitierte Pieces, Statement-Pieces, Made-to-Order-Produkte, Custom Designs, Accessoires sowie damit verbundene kreative Leistungen.
Ein erheblicher Teil der Produkte wird nicht industriell in Serienproduktion hergestellt, sondern individuell, in Kleinserie, nach Bestellung, nach Maßangaben, nach gestalterischer Abstimmung oder unter Verwendung besonderer Materialien gefertigt. Die Produkte können daher künstlerische, handwerkliche, materialbedingte und gestalterische Eigenheiten aufweisen.
Die Kundin oder der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere bei handgefertigten, limitierten, upgecycelten, vintagebasierten, künstlerischen oder individuell gefertigten Produkten geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur, Materialwirkung, Oberflächenbeschaffenheit, Maß, Drapierung, Sitz, Verarbeitung, Nahtbild, Proportion, Musterverlauf oder Detailausführung auftreten können. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie den vereinbarten Charakter, die vereinbarte Funktion oder die gewöhnlich vorausgesetzte Verwendbarkeit des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen.
Produktbilder, Skizzen, Moodboards, Referenzen, Stylingbilder, Runwaybilder, Social-Media-Posts und digitale Darstellungen dienen der Beschreibung des gestalterischen Konzepts. Sie sind nur insoweit verbindlich, als bestimmte Eigenschaften ausdrücklich schriftlich als verbindliche Beschaffenheit vereinbart wurden.
3. Standardprodukte, Made-to-Order-Produkte und Custom Pieces
ARAKNE unterscheidet zwischen Standardprodukten, Made-to-Order-Produkten und Custom Pieces.
Standardprodukte sind Produkte, die bereits fertig hergestellt und ohne individuelle Anpassung oder Kund:innenspezifikation verfügbar sind.
Made-to-Order-Produkte sind Produkte, die erst nach Bestellung produziert werden. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn das Design grundsätzlich bereits besteht, die konkrete Ausführung aber erst nach Bestellung, Größenauswahl, Materialverfügbarkeit oder Produktionsfreigabe erfolgt.
Custom Pieces sind Produkte, die nach individuellen Angaben, Maßen, Wünschen, Referenzen, Anlassvorgaben, Stylingvorgaben, Materialwünschen oder sonstigen persönlichen Spezifikationen der Kundin oder des Kunden entworfen, angepasst oder gefertigt werden. Dazu zählen insbesondere Maßanfertigungen, Einzelstücke, Sonderfarben, Sondergrößen, Sonderlängen, Sondermaterialien, angepasste Statement-Pieces, Kommissionen für private Zwecke und Produkte, die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Ob ein Produkt ein Standardprodukt, Made-to-Order-Produkt oder Custom Piece ist, ergibt sich aus der Produktbeschreibung, dem Angebot, dem Bestellformular, der Auftragsbestätigung oder der sonstigen schriftlichen Kommunikation.
4. Bestellung und Vertragsschluss im Webshop
Die Präsentation von Produkten im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung an Kund:innen, eine Bestellung abzugeben.
Die Kundin oder der Kunde kann Produkte auswählen, in den Warenkorb legen, die erforderlichen Daten eingeben, Versand- und Zahlungsart auswählen und vor Abgabe der Bestellung sämtliche Angaben überprüfen und korrigieren. Mit Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“, „kostenpflichtig bestellen“ oder einer vergleichbaren eindeutigen Schaltfläche gibt die Kundin oder der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab.
Der Eingang der Bestellung wird per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Annahme bezeichnet wird. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn ARAKNE die Bestellung ausdrücklich annimmt, den Versand bestätigt, die Ware versendet, bei individuellen Produkten den Auftrag schriftlich bestätigt oder nach ausdrücklicher Annahme mit der individuellen Design- oder Fertigungsleistung beginnt.
ARAKNE ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Produkte nicht verfügbar sind, Material nicht beschafft werden kann, Angaben unvollständig sind, der gewünschte Fertigungszeitraum nicht eingehalten werden kann, technische oder gestalterische Gründe entgegenstehen oder der Verdacht eines Missbrauchs besteht.
Sollte ein bestelltes Produkt aufgrund eines technischen Fehlers, eines Lagerfehlers, eines offensichtlichen Preisfehlers, eines Materialengpasses oder eines sonstigen berechtigten Grundes nicht verfügbar sein, wird ARAKNE die Kundin oder den Kunden unverzüglich informieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall rückerstattet, sofern kein Ersatzprodukt oder keine einvernehmliche Anpassung vereinbart wird.
5. Bestellung von Made-to-Order-Produkten und Custom Pieces
Bei Made-to-Order-Produkten und Custom Pieces ist die vollständige, richtige und rechtzeitige Übermittlung aller erforderlichen Informationen Voraussetzung für Designbeginn, Materialbeschaffung, Fertigung und fristgerechte Lieferung.
ARAKNE kann von der Kundin oder dem Kunden insbesondere folgende Informationen verlangen: vollständige Kontaktdaten, Rechnungs- und Lieferadresse, Körpermaße, Konfektionsgröße, gewünschte Passform, Anlass, Tragedatum, gewünschte Nutzung, Farb- und Materialwünsche, Budgetrahmen, Referenzbilder, Stilvorgaben, besondere körperliche oder funktionale Anforderungen, Deadlines, Fitting-Verfügbarkeit und sonstige projektrelevante Informationen.
Der Design- und Fertigungsprozess beginnt erst, wenn das von ARAKNE verlangte Bestellformular vollständig ausgefüllt wurde, alle notwendigen Rückfragen geklärt sind, eine allfällige Anzahlung eingelangt ist und ARAKNE den Auftrag angenommen hat. Vorher besteht keine Verpflichtung von ARAKNE, mit Entwurf, Schnitt, Materialsuche, Materialankauf, Reservierung von Produktionskapazitäten oder Fertigung zu beginnen.
Unvollständige, verspätete, missverständliche oder unrichtige Angaben der Kundin oder des Kunden können zu Verzögerungen, Mehrkosten, Passformabweichungen oder Einschränkungen in der Umsetzbarkeit führen. ARAKNE haftet nicht für Folgen, die auf solchen Angaben beruhen, sofern ARAKNE die Angaben nicht selbst schuldhaft falsch verarbeitet hat.
6. Bestellformular und nachträgliche Anpassungen
Soweit ARAKNE für eine Bestellung ein Bestellformular verwendet, ist dieses von der Kundin oder dem Kunden vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Das Bestellformular dient als Grundlage für Design, Kalkulation, Materialbeschaffung, Fertigung und Terminplanung.
Nachträgliche Anpassungen der im Bestellformular gemachten Angaben sind nur möglich, wenn ARAKNE sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. Ohne eine solche Bestätigung besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung nachträglicher Änderungen.
Änderungswünsche nach Fertigungsbeginn können insbesondere bei Material, Farbe, Maßen, Länge, Passform, Schnitt, Konstruktion, Styling, Applikationen, Verschlüssen, Verzierungen, Liefertermin oder Verwendungszweck zu erheblichem Mehraufwand führen. ARAKNE ist berechtigt, solche Änderungen abzulehnen oder von einer neuen Kalkulation, einer zusätzlichen Zahlung, einer Fristverlängerung oder einer technischen Machbarkeitsprüfung abhängig zu machen.
Die Kundin oder der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass nachträgliche Anpassungen nicht immer möglich sind, insbesondere wenn Materialien bereits zugeschnitten, verarbeitet, bestellt, reserviert oder nicht mehr verfügbar sind.
7. Fittings, Last Fitting und Änderungsfristen
Sofern Fittings vereinbart werden, dienen diese der Abstimmung von Sitz, Länge, Proportion, Styling und technischen Details. Anzahl, Ort, Dauer und Umfang von Fittings ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Änderungswünsche können bis spätestens eine Woche vor dem letzten vereinbarten Fitting bekanntgegeben werden. Wenn kein Fitting vereinbart ist, können Änderungswünsche bis spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin bekanntgegeben werden.
Nach diesem Zeitpunkt sind Änderungen grundsätzlich ausgeschlossen. ARAKNE kann spätere Änderungen aus Kulanz annehmen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Werden spätere Änderungen angenommen, sind sie gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Expressänderungen, zusätzliche Fittings, Materialwechsel, Schnittänderungen, Längenänderungen, Größenänderungen, zusätzliche Details, Re-Stylings, Korrekturen aufgrund geänderter Kund:innenwünsche oder Änderungen, die nicht auf einen von ARAKNE zu vertretenden Mangel zurückzuführen sind.
Nimmt die Kundin oder der Kunde vereinbarte Fitting-Termine nicht wahr, verspätet sich erheblich oder stellt notwendige Informationen nicht rechtzeitig bereit, können sich Fertigstellung und Lieferung entsprechend verschieben. Zusätzliche Termine können gesondert verrechnet werden.
8. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise oder die individuell vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro.
Bei Standardprodukten gilt der im Webshop angegebene Preis. Bei Made-to-Order-Produkten und Custom Pieces kann der Preis als Fixpreis, Richtpreis, Kostenvoranschlag, Mindestpreis oder Preisrahmen angegeben werden. Welche Art der Preisangabe gilt, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Bei individuell gefertigten Produkten kann es aufgrund von Materialverfügbarkeit, Materialpreisen, Sonderbeschaffung, handwerklichem Aufwand, technischen Erfordernissen, Änderungen, Expressbearbeitung oder unvollständigen Angaben zu Mehrkosten kommen. ARAKNE darf einen vereinbarten Preisrahmen oder Kostenvoranschlag um bis zu 20 % überschreiten, wenn die Überschreitung sachlich gerechtfertigt, für die Kundin oder den Kunden zumutbar und nicht von ARAKNE schuldhaft verursacht ist.
Eine darüber hinausgehende Überschreitung wird ARAKNE vorab mitteilen. In diesem Fall werden die Parteien eine Anpassung des Leistungsumfangs, des Budgets oder des Designs abstimmen.
Versandkosten, Zollgebühren, Einfuhrabgaben, Steuern, Bankspesen und sonstige Nebenkosten sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Andernfalls werden sie gesondert ausgewiesen oder sind von der Kundin oder dem Kunden zu tragen.
9. Zahlung
Die Zahlung erfolgt mit den im Webshop oder im Angebot angegebenen Zahlungsmitteln. ARAKNE kann bei Made-to-Order-Produkten, Custom Pieces, Sonderanfertigungen, limitierten Pieces und sonstigen individuell vorbereiteten Leistungen eine Anzahlung verlangen.
Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus dem Angebot, dem Bestellformular, der Rechnung oder der individuellen Vereinbarung. Die Anzahlung dient insbesondere der Reservierung von Produktionskapazitäten, der Design- und Konzeptionsleistung, der Materialbeschaffung, der Schnittentwicklung und der Absicherung des individuellen Fertigungsaufwands.
ARAKNE ist berechtigt, mit Design, Materialbeschaffung und Fertigung erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung zu beginnen. Verzögert sich die Zahlung, verschieben sich vereinbarte Fertigungs- und Lieferfristen entsprechend.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann ARAKNE gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten geltend machen. ARAKNE ist außerdem berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener Beträge zurückzuhalten, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ARAKNE. Vor vollständiger Bezahlung darf die Kundin oder der Kunde die Ware nicht weiterveräußern, verpfänden, sicherungsübereignen oder in sonstiger Weise über sie verfügen, die die Rechte von ARAKNE beeinträchtigen könnte.
Bei Verbraucher:innen gilt dieser Eigentumsvorbehalt nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
11. Lieferung, Fertigungszeiten und Termine
Liefer- und Fertigungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Angaben im Webshop, in E-Mails oder in Produktbeschreibungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, voraussichtliche Zeitangaben.
Bei Made-to-Order-Produkten und Custom Pieces beginnt die Fertigungsfrist erst, wenn der Vertrag zustande gekommen ist, alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen, offene Designfragen geklärt sind und eine vereinbarte Anzahlung vollständig eingelangt ist.
Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung, unvollständige Angaben, verspätete Zahlung, nicht wahrgenommene Fittings, Lieferverzögerungen von Materiallieferant:innen, höhere Gewalt, Krankheit, behördliche Maßnahmen, Transportverzögerungen oder sonstige nicht von ARAKNE zu vertretende Umstände entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Fixtermine gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermin bestätigt wurden. Die bloße Mitteilung eines gewünschten Trage-, Event- oder Shootingtermins macht diesen Termin noch nicht zu einem verbindlichen Fixtermin.
12. Versand, Gefahrtragung und Annahmeverzug
Der Versand erfolgt an die von der Kundin oder dem Kunden angegebene Lieferadresse. Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, vollständige und richtige Lieferdaten anzugeben. Mehrkosten aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Lieferdaten können der Kundin oder dem Kunden verrechnet werden.
Bei Verbraucher:innen geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe an die Kundin, den Kunden oder eine von dieser Person benannte empfangsberechtigte Person über. Beauftragt die Kundin oder der Kunde jedoch selbst ein Transportunternehmen, das nicht von ARAKNE vorgeschlagen wurde, geht die Gefahr bereits mit Übergabe an dieses Transportunternehmen über, soweit gesetzlich zulässig.
Nimmt die Kundin oder der Kunde die Ware nicht an oder holt sie eine hinterlegte Sendung nicht ab, kann ARAKNE die dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere Rücksendekosten, erneute Versandkosten und Lagerkosten, in angemessenem Umfang verrechnen, sofern die Kundin oder der Kunde den Annahmeverzug zu vertreten hat.
13. Rücktrittsrecht bei Standardprodukten
Verbraucher:innen haben bei Fernabsatzverträgen iSd FAGG grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem die Kundin oder der Kunde oder eine von ihr oder ihm benannte dritte Person, die nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss die Kundin oder der Kunde ARAKNE mittels eindeutiger Erklärung, etwa per E-Mail oder Brief, über den Entschluss informieren, vom Vertrag zurückzutreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.
Die Ware ist unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an ARAKNE zurückzusenden. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt die Kundin oder der Kunde, sofern ARAKNE nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt hat.
ARAKNE erstattet die erhaltenen Zahlungen einschließlich der Standardlieferkosten binnen vierzehn Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung. ARAKNE kann die Rückzahlung verweigern, bis die Ware zurückerhalten wurde oder die Kundin oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Ware zurückgesendet wurde.
Die Kundin oder der Kunde hat für einen Wertverlust der Ware nur aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
14. Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Made-to-Order und Custom Pieces
Bei Waren, die nach Kund:innenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Dies gilt insbesondere für Made-to-Order-Produkte, Maßanfertigungen, Custom Pieces, Sondergrößen, Sonderfarben, Sonderlängen, individuell abgestimmte Statement-Pieces, Produkte nach Maßangaben, Produkte nach persönlichen Designwünschen und sonstige individuell gefertigte Produkte.
Die Kundin oder der Kunde wird vor Abgabe der Bestellung darauf hingewiesen, wenn ein Produkt vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts betrifft ausschließlich das gesetzliche Rücktrittsrecht und lässt gesetzliche Gewährleistungsrechte bei Mängeln unberührt.
Sofern ARAKNE mit der individuellen Fertigung, Materialbeschaffung oder sonstigen individualisierten Leistung noch nicht begonnen hat, kann ARAKNE im Einzelfall freiwillig eine Stornierung akzeptieren. Ein Anspruch darauf besteht nicht, soweit der gesetzliche Rücktrittsausschluss greift. Bereits entstandene Kosten, insbesondere für Design, Beratung, Material, Reservierung, Schnittentwicklung oder administrative Bearbeitung, können einbehalten oder verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig und sachlich gerechtfertigt ist.
15. Stornierung durch Kund:innen
Wünscht die Kundin oder der Kunde nach Vertragsschluss eine Stornierung eines Made-to-Order-Produkts, Custom Pieces oder sonstigen individuell vorbereiteten Auftrags, entscheidet ARAKNE nach billigem Ermessen, ob eine Stornierung möglich ist.
Eine Stornierung ist insbesondere dann nicht oder nur gegen Kostenersatz möglich, wenn ARAKNE bereits mit Design, Materialsuche, Materialankauf, Schnittentwicklung, Fertigung, Reservierung von Kapazitäten oder sonstigen auftragsspezifischen Leistungen begonnen hat.
Im Fall einer von ARAKNE akzeptierten Stornierung kann ARAKNE bereits entstandene Aufwendungen, Designleistungen, Materialkosten, Fremdkosten, Transaktionskosten, Administrationsaufwand und eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen einbehalten oder verrechnen. Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
16. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Verbraucher:innen werden diese Rechte durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei Übergabe nicht die vertraglich vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte Beschaffenheit aufweist. Kein Mangel liegt vor, wenn eine Abweichung auf handwerklichen, materialbedingten, künstlerischen oder produktionsbedingten Eigenheiten beruht, die für das konkrete Produkt typisch, zumutbar und nicht funktionsbeeinträchtigend sind.
Bei Made-to-Order-Produkten und Custom Pieces ist die vereinbarte Beschaffenheit anhand der schriftlichen Vereinbarung, des Bestellformulars, der bestätigten Maße, der Produktbeschreibung und der bestätigten Designparameter zu beurteilen. Nicht Vertragsbestandteil sind Vorstellungen, Referenzen, Beispielbilder oder Moodboards, die nicht ausdrücklich als verbindliche Spezifikation bestätigt wurden.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit der geltend gemachte Mangel durch unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von Pflegehinweisen, übermäßige Beanspruchung, falsche Lagerung, externe Einwirkung, eigenmächtige Veränderung, Reparatur durch Dritte, Reinigung entgegen Pflegehinweisen, Make-up, Öl, Parfum, Kleber, Pins, Sicherheitsnadeln, Clips, Hitze, Feuchtigkeit, Reißen, Dehnung oder sonstige nicht von ARAKNE zu vertretende Umstände verursacht wurde.
17. Standard Use Cases und vereinbarte Verwendung
ARAKNE-Produkte sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, für den üblichen Gebrauch als Kleidung oder Accessoire bestimmt. Bestimmte Statement-Pieces, Editorial-Pieces, Runway-Pieces, Archiv-Pieces, fragile Designs oder künstlerische Einzelstücke können jedoch empfindlicher sein als Alltagskleidung.
Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, ARAKNE vor Vertragsschluss mitzuteilen, wenn das Produkt für besondere Zwecke verwendet werden soll, etwa für Bühne, Tanz, Performance, Film, Unterwasseraufnahmen, extreme Bewegung, Sport, Outdoor-Einsatz, längeres Tragen unter hoher Belastung, starke Hitze, Regen, Schweiß, Make-up-intensive Shootings oder sonstige besondere Einsatzbedingungen.
Wurde eine besondere Verwendung nicht vorab mitgeteilt und schriftlich vereinbart, schuldet ARAKNE nur die Eignung für den gewöhnlichen oder ausdrücklich vereinbarten Gebrauch. Für Schäden, Passformprobleme, Materialreaktionen oder Funktionseinschränkungen aufgrund einer nicht mitgeteilten Sonderverwendung haftet ARAKNE nicht, soweit gesetzlich zulässig.
18. Eigenmächtige Änderungen durch Kund:innen oder Dritte
Änderungen, Anpassungen, Kürzungen, Erweiterungen, Umnäharbeiten, Färbungen, Bedruckungen, Beklebungen, Reinigungen, Reparaturen, Dekonstruktionen oder sonstige Eingriffe in ein ARAKNE-Produkt dürfen nur dann ARAKNE zugerechnet werden, wenn sie von ARAKNE selbst vorgenommen oder vorab ausdrücklich schriftlich freigegeben wurden.
Alles, was nicht vorab ausdrücklich besprochen, vereinbart und schriftlich freigegeben wurde, aber von der Kundin oder dem Kunden oder durch Dritte verändert wird, erfolgt ausschließlich in Eigenverantwortung der Kundin oder des Kunden.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben nur insoweit unberührt, als der geltend gemachte Mangel nicht auf die nachträgliche Veränderung, unsachgemäße Behandlung oder zweckwidrige Verwendung zurückzuführen ist.
19. Pflegehinweise, Materialangaben und Produktsicherheit
Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, Pflege-, Wasch-, Lagerungs-, Nutzungs- und Sicherheitshinweise zu beachten. Dies gilt insbesondere bei empfindlichen, handgefertigten, upgecycelten, vintagebasierten, dekorierten, bestickten, gefärbten, beschichteten, perforierten, transparenten, elastischen oder künstlerisch konstruierten Produkten.
ARAKNE stellt Informationen zur Materialzusammensetzung nach bestem Wissen zur Verfügung. Bei neuen Materialien erfolgt die Angabe auf Grundlage der verfügbaren Lieferant:inneninformationen. Bei Reststoffen, Vintage-Stoffen, Upcycling-Materialien, Deadstock-Materialien, Mischmaterialien oder Materialien ohne vollständige Herstellerkennzeichnung kann die Materialzusammensetzung nur geschätzt werden. In solchen Fällen wird ARAKNE die Materialangabe als Schätzung, ungefähre Angabe oder bestmögliche Einschätzung kennzeichnen.
Sicherheits- und Pflegehinweise sind Bestandteil der Produktinformation. Produkte dürfen nicht entgegen ihrer Bestimmung verwendet werden. Besondere Vorsicht gilt bei langen Bändern, losen Teilen, Metallteilen, scharfen Applikationen, empfindlichen Oberflächen, transparenten Materialien, schweren Konstruktionen, engen Schnürungen und Produkten, die nicht für Kinder geeignet sind.
20. Urheberrecht, Designrechte und geistiges Eigentum
Alle Entwürfe, Designs, Schnitte, Muster, Konstruktionen, Skizzen, Prototypen, Moodboards, Produktnamen, Logos, Fotografien, Texte, Konzepte, Präsentationen, Statement-Pieces und sonstigen kreativen Leistungen von ARAKNE sind urheberrechtlich, designrechtlich, markenrechtlich oder sonst immaterialgüterrechtlich geschützt, soweit gesetzlich schutzfähig.
Mit dem Kauf eines Produkts erwirbt die Kundin oder der Kunde Eigentum am konkreten physischen Produkt. Es werden jedoch keine Rechte an Designs, Schnitten, Konzepten, Marken, Produktnamen, Fotografien, Mustern, Konstruktionen oder sonstigen immateriellen Leistungen übertragen.
Nicht gestattet sind insbesondere Nachahmung, Reproduktion, gewerbliche Weiterverwertung, Weitergabe als Vorlage, Herstellung von Kopien, kommerzielle Bearbeitung, Dekonstruktion zur Nachfertigung, Nutzung in eigenen Kollektionen oder Verwendung als Grundlage für fremde Designs, sofern ARAKNE dem nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Private Fotos und private nicht-kommerzielle Veröffentlichungen bleiben davon unberührt, sofern sie keine Rechte von ARAKNE verletzen, keine irreführende Zuschreibung enthalten und keine kommerzielle Nutzung darstellen.
21. Öffentliche Nutzung, Credits und Tagging
Bei privater Nutzung besteht keine Pflicht zur öffentlichen Nennung von ARAKNE. Wenn ARAKNE-Produkte jedoch in einem kommerziellen, werblichen, redaktionellen, künstlerischen, medialen oder öffentlichkeitswirksamen Kontext verwendet werden, insbesondere in Shootings, Kampagnen, Musikvideos, Performances, Bühnenproduktionen, Presseveröffentlichungen, Social-Media-Kampagnen, Editorials oder Kooperationen, ist vorab eine gesonderte schriftliche Vereinbarung erforderlich.
Wird ein Produkt öffentlich gezeigt und ARAKNE genannt oder getaggt, darf die Veröffentlichung nicht den Eindruck erwecken, dass nachträgliche Änderungen, fremde Bearbeitungen, beschädigte Zustände oder nicht autorisierte Stylings dem ursprünglichen Design von ARAKNE entsprechen.
Wenn ein Produkt nachträglich verändert wurde und dennoch in Verbindung mit ARAKNE veröffentlicht wird, ist die Veränderung transparent zu machen, etwa durch einen Hinweis wie „ARAKNE piece, modified by third party“ oder eine vergleichbare klare Angabe.
22. Haftung
ARAKNE haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für arglistig verschwiegene Mängel und nach zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsrechts.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ARAKNE nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von Pflegehinweisen, eigenmächtige Änderungen, Styling-Eingriffe, zweckwidrige Nutzung oder besondere nicht vereinbarte Einsatzbedingungen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
23. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von ARAKNE. Diese ist auf der Website abrufbar.
24. Elektronische Kommunikation
Die Kundin oder der Kunde stimmt zu, dass vertragsbezogene Kommunikation, insbesondere Bestellbestätigungen, Rechnungen, Rückfragen, Änderungsfreigaben, Lieferinformationen und sonstige Mitteilungen, per E-Mail oder über das im Bestellprozess verwendete Kommunikationsmittel erfolgen kann.
Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Nachteile aus unrichtigen oder nicht aktualisierten Kontaktdaten trägt die Kundin oder der Kunde, sofern ARAKNE die Unrichtigkeit nicht zu vertreten hat.
25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen. Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien.
26. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen eines konkreten Vertrags bedürfen der Schriftform oder einer ausdrücklichen Bestätigung per E-Mail, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen ARAKNE, und Unternehmer:innen im Sinne des Unternehmensgesetzbuches („UGB“).
Sie gelten insbesondere gegenüber Stylist:innen, Fotograf:innen, Agenturen, PR-Agenturen, Produktionsfirmen, Künstler:innen, Künstler:innenmanagements, Medienunternehmen, Film- und Musikvideoproduktionen, Veranstalter:innen, Boutiquen, Showrooms, Händler:innen, Kooperationspartner:innen, Freelancer:innen, Modelabels, Kreativdienstleister:innen und sonstigen professionellen Nutzer:innen.
Diese AGB gelten für Kaufverträge, Werkverträge, Kommissionen, Custom Orders, Made-to-Order-Aufträge, Leihen, Styling-Überlassungen, Showroom-Überlassungen, Kooperationen, Editorials, Kampagnen, PR-Nutzungen, kommerzielle Shootings, Runway- oder Bühnenverwendungen, Content-Produktionen, Weiterverkäufe und sonstige kommerzielle Verwendungen von ARAKNE-Produkten oder ARAKNE-Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, sofern ARAKNE ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Vertragserfüllungshandlungen von ARAKNE gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen.
2. Vertragsgegenstand
ARAKNE bietet insbesondere handgefertigte Mode, Statement-Pieces, Einzelstücke, limitierte Pieces, Made-to-Order-Produkte, Custom Designs, Styling-Pieces, Leihstücke, Kooperationen, kreative Konzepte, Designs, Schnitte, Prototypen und sonstige modebezogene Leistungen an.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Bestellformular, dem Leihschein, dem Kommissionsvertrag, dem Kooperationsvertrag, der Rechnung oder sonstigen schriftlich bestätigten Vereinbarungen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, Nutzungen, Rechte, Exklusivitäten, Liefertermine, Änderungen, Creditformen, Veröffentlichungsrechte, Bearbeitungsrechte, Reproduktionsrechte oder Zusatzleistungen sind nicht geschuldet.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von ARAKNE sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, E-Mail-Bestätigung, Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, Zahlung einer Anzahlung, Übergabe von Produkten, Versand von Produkten oder tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
ARAKNE ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, zu kurzen Deadlines, unzureichendem Budget, unvollständigen Informationen, widersprüchlichen Projektangaben, fehlender Credit-Zusage, nicht akzeptablen Nutzungsbedingungen oder Projekten, die mit der Marke, Ästhetik oder Reputation von ARAKNE nicht vereinbar sind.
Der Vertragspartner ist an seine Bestellung oder Beauftragung gebunden. Stornierungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung von ARAKNE möglich und berühren nicht den Anspruch von ARAKNE auf Ersatz bereits entstandener Aufwendungen, reservierter Kapazitäten, Materialkosten, Designleistungen, Administrationsaufwand und sonstiger Schäden.
4. Mitwirkungspflichten
Der Vertragspartner ist verpflichtet, ARAKNE vor Vertragsschluss alle Informationen zu übermitteln, die für Kalkulation, Design, Materialbeschaffung, Fertigung, Leihe, Risikoabschätzung und Rechteklärung erforderlich sind.
Dazu zählen insbesondere Projektart, Auftraggeber:in, beteiligte Marken, Stylist:innen, Fotograf:innen, Künstler:innen, Models, Agenturen, Produktionsfirmen, Veröffentlichungsmedien, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer, kommerzieller Zweck, geplante Veröffentlichungen, Budget, Deadline, Shooting- oder Eventdatum, gewünschte Pieces, Größen, Maße, Stylingkonzept, Moodboard, Verwendungssituation, Belastung der Pieces, Ort der Verwendung, Transportweg, Rückgabedatum, Credit-Vorgaben und besondere Risiken.
ARAKNE darf sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben verlassen. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Folgen unvollständiger, verspäteter, irreführender oder unrichtiger Angaben.
5. Kommissionen und Custom Orders
Kommissionen, Custom Orders, Sonderanfertigungen und individuelle Auftragsarbeiten beginnen erst, wenn alle erforderlichen Projektinformationen vollständig vorliegen, das Bestell- oder Briefingformular vollständig ausgefüllt wurde, offene Rückfragen geklärt sind, ARAKNE den Auftrag schriftlich angenommen hat und eine vereinbarte Anzahlung eingelangt ist.
Der Ablauf einer Kommission umfasst, sofern nicht anders vereinbart, folgende Phasen: Anfrage und Briefing, Prüfung von Machbarkeit und Budget, Angebot oder Preisrahmen, Annahme und Anzahlung, Design- und Konzeptionsphase, Materialprüfung und gegebenenfalls Materialbeschaffung, Schnitt- oder Konstruktionsentwicklung, Fitting oder Zwischenabstimmung, Fertigung, finales Fitting oder finale Abnahme, Übergabe, Schlussrechnung und gegebenenfalls Nutzung oder Veröffentlichung nach den vereinbarten Bedingungen.
ARAKNE schuldet nur das ausdrücklich vereinbarte Ergebnis. Referenzbilder, Moodboards, Inspirationsquellen, fremde Designs oder allgemeine Stilrichtungen dienen nur der Orientierung und begründen keine Verpflichtung zur Kopie, Nachahmung oder identischen Umsetzung.
ARAKNE ist berechtigt, eine Anfrage abzulehnen oder eine laufende Kommission aus wichtigem Grund zu beenden, insbesondere wenn der Vertragspartner notwendige Informationen nicht liefert, Zahlungen nicht leistet, Deadlines unrealistisch verkürzt, wesentliche Projektparameter ändert oder eine Umsetzung verlangt, die rechtlich, technisch, ethisch oder markenbezogen nicht vertretbar ist.
6. Bestellformular und Designbeginn
Soweit ARAKNE ein Bestellformular, Briefingformular oder Measurement Sheet verwendet, ist dieses vollständig, richtig und verbindlich auszufüllen. Der Designbeginn erfolgt erst nach vollständiger Übermittlung aller verlangten Angaben und nach Zahlung einer vereinbarten Anzahlung.
Nachträgliche Anpassungen von Angaben im Bestellformular sind nicht automatisch zulässig. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn ARAKNE sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Änderungen von Maßen, Größen, Nutzung, Styling, Veröffentlichungszweck, Deadline, Farbwelt, Material, Budget, Anzahl der Pieces oder technischen Anforderungen nach Designbeginn gelten als Änderungsauftrag und können zusätzliche Kosten, neue Fristen oder eine neue Machbarkeitsprüfung auslösen.
7. Fittings, Last Fitting und Änderungssperre
Fittings, Zwischenabnahmen und finale Abstimmungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Umfang, Anzahl, Ort und Dauer richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Änderungen können spätestens bis eine Woche vor dem letzten vereinbarten Fitting bekanntgegeben werden. Wenn kein Fitting vereinbart wurde, können Änderungen spätestens bis eine Woche vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin oder Übergabetermin bekanntgegeben werden.
Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Änderungen. ARAKNE kann spätere Änderungen ablehnen oder nur gegen gesonderte Vergütung und Fristverlängerung durchführen. Dies gilt auch dann, wenn die Änderung für den Vertragspartner projektbedingt wünschenswert oder notwendig erscheint.
Änderungen nach dem Last Fitting oder innerhalb der letzten Woche vor Fertigstellung gelten als Expressänderungen. Sie werden nach tatsächlichem Aufwand, Dringlichkeit, Materialeinsatz und Produktionsbelastung abgerechnet.
8. Preise
Preise ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung, Leihschein oder gesonderter Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exklusive Umsatzsteuer, Versand, Zoll, Versicherung, Sonderverpackung, Expresskosten, Kaution, Reinigung, Reparatur, Assistenz, Styling, Fahrtkosten, Spesen und sonstiger Nebenkosten.
Bei Custom Orders, Kommissionen, Sonderanfertigungen und künstlerischen Einzelstücken kann ARAKNE statt eines Fixpreises einen Preisrahmen oder Kostenvoranschlag angeben. Ein solcher Preisrahmen darf von ARAKNE um bis zu 20 % überschritten werden, wenn dies durch Materialpreise, Materialverfügbarkeit, technische Notwendigkeiten, Zusatzaufwand, Änderungswünsche, Expressbearbeitung, Fremdkosten oder unvollständige Projektangaben sachlich gerechtfertigt ist.
Eine Überschreitung von mehr als 20 % wird ARAKNE vorab anzeigen, sofern dies vor Leistungserbringung möglich ist. Der Vertragspartner ist verpflichtet, innerhalb angemessener Frist mitzuteilen, ob der Leistungsumfang angepasst, das Budget erhöht oder der Auftrag im bis dahin entstandenen Umfang abgerechnet werden soll. Unterbleibt eine rechtzeitige Rückmeldung, kann ARAKNE die Leistung bis zur Klärung aussetzen.
9. Zahlung, Zurückbehaltungsrecht
ARAKNE kann bei allen B2B-Aufträgen eine Anzahlung, Vorauszahlung, Kaution oder vollständige Zahlung vor Leistungserbringung verlangen. Bei Kommissionen, Custom Orders und Sonderanfertigungen ist eine Anzahlung regelmäßig Voraussetzung für Designbeginn, Materialbeschaffung und Produktionsplanung.
Anzahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht rückzahlbar, soweit sie bereits entstandene Aufwendungen, reservierte Kapazitäten, Designleistungen, Materialkosten, Fremdkosten oder Administrationsaufwand abdecken.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Gegenforderungen, Mängel oder sonstiger Einwendungen zurückzuhalten, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ARAKNE schriftlich anerkannt.
ARAKNE ist berechtigt, Produkte, Freigaben, Nutzungsrechte, Dateien, finale Übergaben, weitere Leistungen oder Rücksendungen bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Beträge zurückzuhalten.
10. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug schuldet der Vertragspartner gesetzliche Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte sowie den Ersatz aller zweckentsprechenden Mahn-, Inkasso-, Rechtsanwalts- und Betreibungskosten.
ARAKNE kann bei Zahlungsverzug weitere Leistungen sofort aussetzen, Deadlines verschieben, Reservierungen aufheben, Leihgaben zurückfordern, Nutzungsrechte widerrufen oder noch nicht veröffentlichte Nutzungen untersagen, soweit dies rechtlich zulässig und sachlich gerechtfertigt ist.
Zahlungsverzug berechtigt ARAKNE außerdem, künftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Kaution zu erbringen.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum von ARAKNE.
Der Vertragspartner darf Vorbehaltsware ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht weiterveräußern, verpfänden, sicherungsübereignen, verleihen, vermieten, verändern oder Dritten zur Nutzung überlassen.
Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändung, Beschlagnahme oder Insolvenzmaßnahmen, hat der Vertragspartner ARAKNE unverzüglich schriftlich zu informieren.
12. Lieferung
Liefer-, Übergabe- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Zieltermine.
Bei B2B-Verträgen geht die Gefahr mit Übergabe an den Vertragspartner, an eine von ihm benannte Person, an ein Transportunternehmen oder an einen Kurier über. Dies gilt auch dann, wenn ARAKNE den Versand organisiert, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
Versand, Kurier, Versicherung, Zoll, Verpackung, Expresshandling und Sonderlogistik erfolgen auf Kosten und Risiko des Vertragspartners, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
13. Leihe
Die Überlassung von ARAKNE-Produkten für Shootings, Editorials, Kampagnen, Social Media, Musikvideos, Film, Bühne, Events, Showrooms, Presse, Red Carpets oder sonstige professionelle Zwecke erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Geliehene Produkte bleiben jederzeit Eigentum von ARAKNE. Der Vertragspartner erhält lediglich ein befristetes, nicht übertragbares Besitz- und Nutzungsrecht für den konkret vereinbarten Zweck, Zeitraum, Ort und Kontext.
Die Überlassung erfolgt grundsätzlich gegen Leihgebühr, Kaution und Ersatz aller Neben-, Versand-, Reinigungs-, Reparatur- und Schadenskosten. Eine unentgeltliche Überlassung ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, und stellt eine einmalige Ausnahme dar.
Eine unentgeltliche Überlassung gegen Exposure, Credits, Tagging, Sichtbarkeit oder sonstige mediale Gegenleistung begründet keinen Anspruch auf künftige unentgeltliche Leihen, keine Reduktion üblicher Leihgebühren und keine Übertragung von Nutzungsrechten über den konkret vereinbarten Zweck hinaus.
14. Exposure
Wird im Einzelfall vereinbart, dass keine Leihgebühr anfällt, gilt folgende Regelung:
Die unentgeltliche Überlassung erfolgt ausschließlich als einmalige, kulanzweise Ausnahme im Hinblick auf die konkret vereinbarte Sichtbarkeit, Veröffentlichung und Credit-Nennung. Sie begründet keinen Anspruch auf künftige unentgeltliche Überlassungen und keine allgemeine Freigabe der Pieces für weitere Produktionen, Veröffentlichungen, Bearbeitungen oder kommerzielle Nutzungen.
Sämtliche Rechte an Design, Schnitt, Konstruktion, Marke, Look, künstlerischem Konzept und Produkt verbleiben bei ARAKNE. Jede Nutzung außerhalb des konkret vereinbarten Projekts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ARAKNE.
Unterbleibt die vereinbarte Sichtbarkeit, Credit-Nennung oder Rückgabe ohne sachlich gerechtfertigten Grund, ist ARAKNE berechtigt, die übliche Leihgebühr nachträglich in Rechnung zu stellen und weitere Ansprüche geltend zu machen.
15. Nutzungspflicht bei Leihen
Wenn ARAKNE Pieces für ein bestimmtes Shooting, Editorial, Musikvideo, Event, Social-Media-Format oder eine Kampagne überlässt, kann eine Mindestabbildung vereinbart werden.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei Veröffentlichung des Projekts mindestens die vereinbarte Anzahl an Pieces sichtbar, erkennbar und nicht bloß beiläufig abzubilden, sofern die Produktion insgesamt veröffentlicht wird und keine sachlichen, produktionstechnischen oder redaktionellen Gründe entgegenstehen.
Wird keine konkrete Anzahl vereinbart, schuldet der Vertragspartner zumindest eine branchenübliche, faire und dem Umfang der Überlassung angemessene Sichtbarkeit, wenn die Überlassung ganz oder teilweise gegen Exposure, Credit oder Kooperationsleistung erfolgt.
Wird die vereinbarte oder nach dem Zweck der Überlassung erwartbare Abbildung ohne berechtigten Grund nicht erbracht, kann ARAKNE die übliche Leihgebühr, Ersatz entstandener Aufwendungen und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen.
16. Rückgabe, Rückgabefrist und verspätete Rückgabe
Geliehene Produkte sind spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin vollständig, sauber, trocken, unbeschädigt, sicher verpackt und mit sämtlichem Zubehör zurückzugeben.
Verspätete Rückgaben sind unverzüglich anzukündigen. ARAKNE ist berechtigt, für jeden begonnenen Tag der verspäteten Rückgabe eine angemessene Nachleihgebühr zu verrechnen. Weitergehende Schäden, insbesondere entgangene Anschlussbuchungen, Produktionsausfälle oder Ersatzbeschaffungskosten, bleiben vorbehalten.
Der Vertragspartner haftet auch dann für verspätete Rückgabe, Verlust oder Beschädigung, wenn diese durch Models, Assistent:innen, Fotograf:innen, Produktionsmitarbeiter:innen, Kurierdienste, Agenturen, Veranstalter:innen oder sonstige Dritte verursacht werden, die in seinem Verantwortungsbereich tätig sind.
17. Behandlung geliehener Pieces
Geliehene Produkte sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Sie dürfen nur für den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Zeitraum verwendet werden.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ARAKNE ist es untersagt, geliehene Produkte zu reinigen, chemisch reinigen zu lassen, zu waschen, zu bügeln, zu dämpfen, zu färben, zu bekleben, zu bedrucken, zu schneiden, zu nähen, zu kürzen, zu verlängern, zu reparieren, zu verändern, zu imprägnieren, mit Sicherheitsnadeln, Pins, Klammern, Tape, Kleber oder ähnlichen Hilfsmitteln zu bearbeiten oder Dritten zu überlassen.
Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass die Produkte nicht durch Make-up, Öl, Parfum, Rauch, Schweiß, Getränke, Speisen, Farbe, Kunstblut, Wasser, Regen, Hitze, Sand, Schmutz, Haustiere, scharfe Gegenstände, extreme Bewegungen oder sonstige Risiken beschädigt werden.
18. Schäden, Verlust und Ersatzwert
Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, Verschmutzungen, Gerüche, fehlende Teile, Verformungen, Risse, Flecken, Materialschäden, Farbveränderungen, Make-up-Spuren, Brandstellen, Wasserflecken, Beschädigungen durch Pins oder Clips, unsachgemäße Reinigung, Verlust, Diebstahl und verspätete Rückgabe.
ARAKNE entscheidet nach fachlicher Einschätzung, ob ein Schaden reparabel ist. Reparaturen dürfen ausschließlich durch ARAKNE oder durch von ARAKNE freigegebene Personen durchgeführt werden.
Bei reparablen Schäden trägt der Vertragspartner sämtliche Reparatur-, Material-, Reinigungs-, Transport- und Administrationskosten sowie einen allfälligen Wertverlust. Bei nicht reparablen Schäden, Totalschaden, Verlust oder Diebstahl schuldet der Vertragspartner den Wiederbeschaffungswert. Bei Einzelstücken, Archiv-Pieces, Statement-Pieces, Runway-Pieces oder nicht reproduzierbaren Produkten ist der von ARAKNE angesetzte künstlerische und wirtschaftliche Ersatzwert maßgeblich, sofern dieser angemessen und nachvollziehbar ist.
19. Nachträgliche Modifikationen und Tagging-Hinweis
Nachträgliche Modifikationen an ARAKNE-Produkten, insbesondere Kürzungen, Stylings, Umnäharbeiten, Drapierungen, Dekonstruktionen, Reparaturen, Ergänzungen, Kombinationen mit fremden Elementen oder sonstige Veränderungen, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
Werden Produkte trotz fehlender Zustimmung verändert und anschließend veröffentlicht, muss der Vertragspartner bei jeder Veröffentlichung klar und sichtbar darauf hinweisen, dass das Piece nachträglich verändert wurde und die Veränderung nicht dem Originaldesign von ARAKNE entspricht.
Zulässige Formulierungen sind etwa „ARAKNE piece, modified by styling team“, „ARAKNE original, altered for production“ oder eine gleichwertige klare Kennzeichnung. Die Kennzeichnung muss so erfolgen, dass keine irreführende Zuschreibung zur ursprünglichen Designleistung von ARAKNE entsteht.
20. Credits, Tagging und Namensnennung
Bei jeder Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe, redaktionellen Nutzung, kommerziellen Nutzung, Social-Media-Veröffentlichung, Presseveröffentlichung, Kampagne, Website-Nutzung, Videoveröffentlichung, Eventkommunikation oder sonstigen Nutzung sind ARAKNE und gegebenenfalls die konkret vereinbarten Personen korrekt, sichtbar und branchenüblich zu nennen.
Die Credit-Nennung hat, sofern nicht anders vereinbart, mindestens mit „ARAKNE“ sowie dem vereinbarten Social-Media-Handle und gegebenenfalls dem Namen Manuel Greil zu erfolgen. Bei Social-Media-Veröffentlichungen ist ARAKNE zusätzlich auf dem Bild, im Video oder in der Caption zu taggen, soweit die jeweilige Plattform dies ermöglicht.
Credits dürfen nicht entfernt, verkürzt, falsch geschrieben, durch konkurrierende Credits ersetzt oder in einer Weise platziert werden, die ihre Wahrnehmbarkeit wesentlich beeinträchtigt.
Unterbleibt eine vereinbarte Credit-Nennung, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Veröffentlichung unverzüglich zu korrigieren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, angemessene Lizenzgebühr, nachträgliche Leihgebühr oder Unterlassung, bleiben vorbehalten.
21. Urheberrecht
Sämtliche Entwürfe, Designs, Schnitte, Muster, Konstruktionen, Prototypen, Skizzen, Moodboards, Konzepte, Texte, Bilder, Produktnamen, Logos, Kollektionselemente, Statement-Pieces, Archiv-Pieces und sonstigen kreativen Leistungen von ARAKNE bleiben ausschließliches geistiges Eigentum von ARAKNE.
Der Vertragspartner erhält nur jene Nutzungsrechte, die ausdrücklich schriftlich eingeräumt werden. Im Zweifel wird kein Nutzungsrecht übertragen, sondern lediglich die physische Nutzung des konkreten Produkts im vereinbarten Umfang gestattet.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ARAKNE ist es insbesondere untersagt, ARAKNE-Produkte zu kopieren, nachzuahmen, zu reproduzieren, zu vermessen, zu zerlegen, als Vorlage zu verwenden, Dritten zur Nachfertigung zu überlassen, in eigene Kollektionen zu übernehmen, digital zu vervielfältigen, als 3D-Asset nachzubauen, als Sample zu verwenden oder kommerziell weiterzuentwickeln.
Dies gilt besonders streng für Statement-Pieces, Archiv-Pieces, Runway-Pieces, Custom Designs, Einzelstücke und limitierte Produkte.
22. Nutzungsrechte
Wenn der Vertragspartner im Rahmen einer Produktion Bilder, Videos oder sonstigen Content erstellt, in denen ARAKNE-Produkte sichtbar sind, räumt der Vertragspartner ARAKNE, soweit rechtlich möglich, ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, diesen Content zur Eigenwerbung, Portfolio-Nutzung, Website, Social Media, Presse, Präsentation, Archivierung und Dokumentation zu verwenden.
Diese Rechtseinräumung gilt nur, soweit der Vertragspartner zur Einräumung berechtigt ist und keine entgegenstehenden Rechte Dritter, insbesondere von Fotograf:innen, Models, Agenturen, Auftraggeber:innen oder Medienunternehmen, bestehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, ARAKNE vorab auf Einschränkungen hinzuweisen.
Soweit ARAKNE Content des Vertragspartners nutzt, wird ARAKNE branchenübliche Credits nach den übermittelten Angaben setzen.
23. Verbot irreführender Verwendung
Der Vertragspartner darf ARAKNE-Produkte nicht in einem Kontext verwenden, der rechtswidrig, diskriminierend, rufschädigend, pornografisch, extremistisch, gewaltverherrlichend, politisch parteilich, irreführend oder mit der Marke ARAKNE unvereinbar ist, sofern ARAKNE einer solchen Verwendung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
ARAKNE kann die Nutzung untersagen oder die sofortige Entfernung von Veröffentlichungen verlangen, wenn Produkte in einem nicht vereinbarten oder markenschädigenden Kontext verwendet werden.
24. Exklusivität und Konkurrenzschutz
Eine Exklusivität zugunsten des Vertragspartners besteht nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung ist ARAKNE berechtigt, gleiche oder ähnliche Produkte, Designs, Leistungen oder Kooperationen auch anderen Personen, Marken, Agenturen oder Produktionen anzubieten.
Umgekehrt darf der Vertragspartner ohne Zustimmung von ARAKNE nicht den Eindruck erwecken, ARAKNE sei exklusiv an ein Projekt, eine Marke, eine Agentur, eine Person oder eine Produktion gebunden.
25. Gewährleistung
Der Vertragspartner hat gelieferte oder übergebene Produkte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich, konkret und mit aussagekräftigen Fotos zu rügen.
Unterbleibt eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Rüge, gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
Geringfügige, materialbedingte, handwerkliche, künstlerische, schnitttechnische oder produktionsbedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar, wenn sie den vereinbarten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere bei handgefertigten Produkten, Einzelstücken, Vintage-Materialien, Upcycling-Materialien, Deadstock-Stoffen, experimentellen Konstruktionen, Statement-Pieces und limitierten Designs.
Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Mangel auf unsachgemäße Behandlung, falsche Lagerung, besondere nicht offengelegte Nutzung, extreme Belastung, Styling-Eingriffe, nachträgliche Veränderung, Fremdreparatur, Reinigung durch Dritte, Transport im Verantwortungsbereich des Vertragspartners oder Nichtbeachtung von Pflege- und Nutzungshinweisen zurückzuführen ist.
26. Haftung
ARAKNE haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden oder zwingender gesetzlicher Haftung.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, verlorene Aufträge, Ansprüche Dritter, Kosten einer Ersatzproduktion, Kosten eines Ersatzstylings oder Schäden aus verspäteter Veröffentlichung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Vertragspartner haftet ARAKNE für sämtliche Schäden, Kosten und Ansprüche Dritter, die aus einer vertragswidrigen Nutzung, fehlenden Rechten, falschen Credits, nicht genehmigten Modifikationen, verspäteter Rückgabe, beschädigten Produkten, irreführender Veröffentlichung oder Verletzung dieser AGB entstehen.
27. Produktsicherheit
ARAKNE stellt Material-, Pflege- und Sicherheitshinweise nach bestem Wissen auf Grundlage verfügbarer Informationen zur Verfügung. Bei Reststoffen, Vintage-Materialien, Upcycling-Materialien, Deadstock-Stoffen, Mischmaterialien oder Materialien ohne vollständige Herstellerkennzeichnung können Materialzusammensetzungen geschätzt oder als ungefähre Angaben ausgewiesen werden.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, besondere Einsatzbedingungen vorab offenzulegen. Dazu zählen insbesondere Bühne, Tanz, Akrobatik, Wasser, Regen, Feuer, Pyrotechnik, Kunstblut, Bodypaint, schwere Bewegung, Tiere, Kinder, lange Tragedauer, Outdoor-Einsatz, extreme Temperaturen, starke Verschmutzung, riskante Locations oder sonstige ungewöhnliche Belastungen.
Wird eine besondere Einsatzbedingung nicht offengelegt, haftet ARAKNE nicht für daraus resultierende Schäden, Ausfälle, Materialreaktionen, Passformprobleme oder Sicherheitsrisiken, soweit gesetzlich zulässig.
28. Vertraulichkeit
Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen über ARAKNE vertraulich zu behandeln. Dazu gehören insbesondere Preise, Kalkulationen, Entwürfe, Skizzen, Schnitte, Prototypen, Materialien, Produktionsmethoden, Lieferant:innen, interne Abläufe, Vertragsinhalte, unveröffentlichte Kollektionen, Kooperationsdetails und Geschäftsstrategien.
Diese Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ARAKNE weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben noch für eigene oder fremde Zwecke verwertet werden.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
29. Referenznennung durch ARAKNE
ARAKNE ist berechtigt, den Vertragspartner, das Projekt und die Art der Zusammenarbeit als Referenz zu nennen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei noch unveröffentlichten Projekten erfolgt eine öffentliche Nennung erst nach Veröffentlichung durch den Vertragspartner oder nach Freigabe.
30. Stornierung
Storniert oder verschiebt der Vertragspartner ein Projekt, bleiben Ansprüche von ARAKNE auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen, reservierter Kapazitäten, Materialkosten, Fremdkosten, Designleistungen, Administrationsaufwand und sonstiger Aufwendungen unberührt.
Bei Stornierung nach Auftragserteilung ist ARAKNE berechtigt, zumindest die Anzahlung einzubehalten. Übersteigen die bereits entstandenen Kosten oder Schäden die Anzahlung, kann ARAKNE den darüber hinausgehenden Betrag geltend machen.
Bei kurzfristiger Stornierung innerhalb von sieben Tagen vor vereinbartem Shooting-, Übergabe-, Fitting-, Event- oder Fertigstellungstermin kann ARAKNE zusätzlich eine angemessene Ausfallgebühr verlangen, sofern ARAKNE die reservierten Kapazitäten nicht anderweitig nutzen konnte.
31. Höhere Gewalt
ARAKNE haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von ARAKNE beruhen. Dazu zählen insbesondere Krankheit, Unfall, behördliche Maßnahmen, Lieferkettenprobleme, Materialausfälle, Transportverzögerungen, Naturereignisse, Feuer, Streik, Energieausfall, IT-Ausfall, Pandemie, Krieg, Unruhen oder sonstige Fälle höherer Gewalt.
In solchen Fällen verlängern sich Fristen angemessen. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag im noch nicht erfüllten Umfang aufzulösen. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind zu vergüten.
32. Weitergabe an Dritte und Untervermietung
Der Vertragspartner darf ARAKNE-Produkte, insbesondere geliehene Pieces, ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben, untervermieten, verleihen, verkaufen, übertragen, für andere Produktionen verwenden oder außerhalb des vereinbarten Projekts einsetzen.
Dies gilt auch innerhalb größerer Produktionsstrukturen, insbesondere gegenüber anderen Stylist:innen, Agenturen, Produktionsfirmen, Künstler:innen, Models, Auftraggeber:innen, Showrooms oder Marken, sofern diese nicht ausdrücklich als berechtigte Nutzer:innen genannt wurden.
33. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von ARAKNE schriftlich anerkannten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und gesetzlich zwingend besteht.
34. Schriftform und elektronische Kommunikation
Änderungen, Ergänzungen, Freigaben, Nutzungsrechtseinräumungen, Credit-Vereinbarungen, Exklusivitäten, Preisänderungen, Friständerungen und sonstige vertragsrelevante Erklärungen bedürfen der Schriftform oder einer ausdrücklichen Bestätigung per E-Mail.
Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.
35. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
36. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder anfechtbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt jene wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Soweit eine solche geltungserhaltende Auslegung rechtlich nicht zulässig ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

